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   VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896   

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VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896 (https://dejure.org/2012,23834)
VG München, Entscheidung vom 08.03.2012 - M 18 K 11.4896 (https://dejure.org/2012,23834)
VG München, Entscheidung vom 08. März 2012 - M 18 K 11.4896 (https://dejure.org/2012,23834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anhörung; Heilung von Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG München, 08.03.2012 - M 18 S 11.5405

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Auflage gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO;

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Es begrüßte im Rahmen einer Besprechung mit der Klägerin, bei der auch hygienische Aspekte des Ausbaus der Operationsabteilung angesprochen wurden, eine während des Baugenehmigungsverfahrens vorgenommene Umplanung ausdrücklich als deutliche Verbesserung und beanstandete das Nichtvorhandensein von Türen in den Operationssälen 1 bis 3 und 5 nicht (Aktennotiz über eine Besprechung vom .... Februar 2002, Gerichtsakte M 18 S 11.5405 Bl. 176).

    Diese Planung wurde als bestandsbedingt noch hinnehmbare Ausgestaltung des OP-Bereiches angesehen, bei deren Realisierung hygienische Bedenken zurückgestellt werden konnten (Schreiben der Regierung ... an die Klägerin vom .... Juni 2001, Gerichtsakte (M 18 S 11.5405) Bl. 180).

    Mit Schriftsatz vom 8. November 2011 stellte die Klägerin beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einen Antrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (M 18 S 11.5405) und beantragte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen Ziffer I.1 Satz 1 1. Alt. und Satz 2 und Ziffer I.2 des Bescheids der Beklagten vom .

    September 2011 wird auf die Gründe des Beschlusses im Antragsverfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO verwiesen (M 18 S 11.5405).

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Gefahr in Verzug im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. BayVwVfG setzt voraus, dass durch die vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass der Zweck der zu treffenden Regelung nicht oder nur in geringerem Ausmaß als erforderlich erreicht würde (BVerwG v. 15.12.1983, 3 C 27/82).

    Dabei ist sich das Gericht bewusst, dass es ausreichend ist, wenn die Behörde nach ihrer ex-ante-Sicht aufgrund der Umstände sofortiges Handeln für geboten halten durfte, auch wenn sie sich diesbezüglich in einem entschuldbaren Irrtum befand (BVerwG v. 15.12.1983, 3 C 27/82).

    Selbst wenn die Beklagte die Gefahr einer Infektion aufgrund der baulichen Ausgestaltung der Operationsabteilung und die Gesundheitsgefahr bei der Durchführung endoskopischer Eingriffe zulässigerweise als so groß eingestuft hätte, dass die Durchführung der besonders infektionskritischen endoprothetischen und herzchirurgischen sowie der endoskopischen Eingriffe aus ihrer Sicht sofort, ohne das Risiko der Durchführung auch nur einer weiteren derartigen Operation bzw. eines weiteren endoskopischen Eingriffs bis zum Abschluss der Anhörung und der darauffolgenden behördlichen Entscheidung, zu unterbinden bzw. zu beauflagen war, hätte es das Übermaßverbot geboten, die ohne die Anhörung getroffenen Anordnungen auf eine unerlässliche Mindestmaßnahme vorläufiger Art zu beschränken und endgültige Regelungen erst nach der Anhörung zu treffen (BVerwG v. 15.12.1983, 3 C 27/82).

    Denn Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, sei es durch den Austausch von Schriftsätzen, sei es durch Stellungnahmen in der mündlichen Verhandlung, genügen jedenfalls in den Fällen, in denen die Behörde - wie im vorliegenden Fall - eine Ermessensentscheidung getroffen hat, zur Nachholung der Anhörung nicht (BVerwG v. 24.6.2010, 3 C 14/09; BVerwG v. 15.12.1983, 3 C 27/82).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Denn Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, sei es durch den Austausch von Schriftsätzen, sei es durch Stellungnahmen in der mündlichen Verhandlung, genügen jedenfalls in den Fällen, in denen die Behörde - wie im vorliegenden Fall - eine Ermessensentscheidung getroffen hat, zur Nachholung der Anhörung nicht (BVerwG v. 24.6.2010, 3 C 14/09; BVerwG v. 15.12.1983, 3 C 27/82).

    Eine Heilung des Verfahrensfehlers durch Nachholung tritt zudem nur insoweit ein, als die Anhörung formell ordnungsgemäß erfolgt und dabei ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreichen kann (BVerwG v. 24.6.2010, 3 C 14/09; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, RdNr. 26 zu § 45).

  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3354/87

    Fehlende Anhörung und Voraussetzungen für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Die Einräumung einer Gelegenheit zur Äußerung im Sinne von Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG setzt grundsätzlich voraus, dass dem Anzuhörenden deutlich gemacht wird, dass er sich äußern kann und darin eine Anhörung im Sinne von Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG liegt (VGH Kassel v. 20.5.1988, 4 TH 3354/87).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 180.81

    Wehrdienstpflichtiger - Kurzfristige Einberufung - Verspäteter Zugang -

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Es muss erkennbar sein, dass aufgrund der nachträglichen Einwendungen eine neue, unvoreingenommene Prüfung des Sachverhalts durchgeführt wird (BVerwG v. 14.1.1983, 8 C 180/81; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage 2008, RdNr. 85 zu § 45).
  • VG Münster, 21.12.1979 - 1 K 2332/78
    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Die Beklagte kann die Durchführung einer ordnungsgemäßen Anhörung im Rahmen der Abschlussbesprechung nach der Klinikbegehung auch nicht durch die Vorlage eines für mündliche Anhörungen empfohlenen Aktenvermerks nachweisen (VG Münster v. 21.12.1979, 1 K 2332/78).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Dies beinhaltet, dass die Behörde die Stellungnahme des Angehörten zur Kenntnis nimmt und sie bei ihrer Entscheidung ernsthaft in Erwägung zieht (BVerwG v. 17.8.1982, 1 C 22/81).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Die Vollziehung und damit auch die freiwillige Umsetzung eines Verwaltungsakts führt jedenfalls dann nicht zu seiner Erledigung, wenn durch die Vollziehung ein jederzeit wieder rückgängig machbarer Zustand entstanden ist (BVerwG v. 17.11.1998, 4 B 100/98; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, RdNr. 104 zu § 113).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Da die von Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG statuierte Pflicht zur Anhörung das wichtigste Recht der Beteiligten im Verwaltungsverfahren darstellt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, RdNr. 1 zu § 28) und im Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankert ist (OVG Lüneburg v. 28.4.1989, 1 B 114/88) sowie dem Schutz der materiellen (Grund-)Rechtsposition der Beteiligten dient (BVerwG v. 21.03.1986, 4 C 48/82), ist bei der Annahme einer Ausnahme von der Anhörungspflicht gemäß Art. 28 Abs. 2 BayVwVfG ein strenger Maßstab anzuwenden (BGH v. 10.1.2002, III ZR 212/01).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 212/01

    Rechtsfolgen unterbliebener Anhörung im Umlegungsverfahren

    Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4896
    Da die von Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG statuierte Pflicht zur Anhörung das wichtigste Recht der Beteiligten im Verwaltungsverfahren darstellt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, RdNr. 1 zu § 28) und im Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankert ist (OVG Lüneburg v. 28.4.1989, 1 B 114/88) sowie dem Schutz der materiellen (Grund-)Rechtsposition der Beteiligten dient (BVerwG v. 21.03.1986, 4 C 48/82), ist bei der Annahme einer Ausnahme von der Anhörungspflicht gemäß Art. 28 Abs. 2 BayVwVfG ein strenger Maßstab anzuwenden (BGH v. 10.1.2002, III ZR 212/01).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1979 - 2 B 268/78
  • VG München, 08.03.2012 - M 18 S 11.5405

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Auflage gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO;

    Oktober 2011 (Az.: M 18 K 11.4896) gegen die am .

    September 2011 am 10. Oktober 2011 Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben (M 18 K 11.4896).

    Oktober 2011 (Az.: M 18 K 11.4896) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom .

  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2431

    Infektionsschutzrecht; Streitwertbeschwerde eines (teilweise) kostenpflichtigen

    Im Klageverfahren (Az. M 18 K 11.4896) hatte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Oktober 2011 den Streitwert im Wege der vorläufigen Streitwertfestsetzung ebenfalls auf 5.000 Euro festgesetzt.
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